Die Frage, ob eine erfolgreiche ex-tunc-Anfechtung eines Rechtsgeschäftes wegen eines Wurzelmangels (Irrtum, List, laesio enormis, Fehlen der Geschäftsgrundlage) die Rechtsgeschäftsgebühr beseitigt, wird in der Literatur unterschiedlich beantwortet und ist höchstgerichtlich noch nicht
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

