Investitions- und Mietablösen, die der Käufer eines Grundstückes erst nach dem Kauf vereinbart, zählen nicht zur GrESt-Bemessungsgrundlage.
Übernommene Solidarschulden, für die im Innenverhältnis
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

