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Verschulden von Vertretern und Dienstnehmern

Steuer-RadarAbgabenverfahrenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2022/26taxlex-SRa 2022, 68 Heft 2 v. 18.2.2022

Verschulden von Vertretern (Geschäftsführer, Prokuristen, rechtsgeschäftlich bevollmächtige Personen) ist der Partei direkt zuzurechnen.

Verschulden von anderen Personen (einfache Dienstnehmer, Boten) ist der Partei nur bei Auswahl- und Überwachungsverschulden zuzurechnen.

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