Kauft der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Liegenschaft, um die sich auch die GmbH bemüht hat (Due Diligence Prüfung), auf eigene Rechnung, so stellt dies keine verdeckte Einlagenrückgewähr dar:
Das Wettbewerbsverbot
Kauft der Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine Liegenschaft, um die sich auch die GmbH bemüht hat (Due Diligence Prüfung), auf eigene Rechnung, so stellt dies keine verdeckte Einlagenrückgewähr dar:
Das Wettbewerbsverbot
