Außerbilanziell vorgenommene Kürzungen (Abschreibung für einen in der Einbringungsbilanz nicht ausgewiesenen Firmenwert) unterliegen nicht der Bilanzberichtigung gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Außerbilanziell vorgenommene Kürzungen (Abschreibung für einen in der Einbringungsbilanz nicht ausgewiesenen Firmenwert) unterliegen nicht der Bilanzberichtigung gem § 4 Abs 2 Z 2 EStG.
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