Werden landwirtschaftlich genutzte Grundstücke als Bauerwartungsland in einen gewerblichen Grundstückshandel eingelegt, so ist der Einlagewert nach dem Vergleichswertverfahren zu bestimmen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Werden landwirtschaftlich genutzte Grundstücke als Bauerwartungsland in einen gewerblichen Grundstückshandel eingelegt, so ist der Einlagewert nach dem Vergleichswertverfahren zu bestimmen.
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