Für die steuerliche Anerkennung eines Zuwendungsfruchtgenusses an die Ehefrau an einer bereits auf zehn Jahre vermieteten Wohnung genügt es nicht, dass die Ehefrau formal dem bisherigen Mieter ein neues "Mietangebot"
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

