Geht es in einem BFG-Verfahren einer vermögenslosen GmbH nur mehr um die Höhe eines Steuerrückstandes (Euro 4.000,- oder Euro 9.000,-), nicht aber um eine Abgabengutschrift, so kann die GmbH gem § 40 FBG .
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

