Eine im Jahr 2014 vom Geschäftsführer an die beiden Gesellschafter durchgeführte "vorläufige Ausschüttung" von jeweils Euro 15.000,- ohne zugrundeliegenden Gesellschafterbeschluss ist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

