Sofern für einzelne stille Mitarbeiterbeteiligungen in einzelnen Jahren überproportionale Gewinnanteile (höheres Agio) gezahlt werden, die nicht mit dem hingegebenen Kapital, sondern mit der Arbeitsleistung der betreffenden Mitarbeiter (Geschäftsführer, besondere Loyalität) in Zusammenhang stehen, sind insoweit die Gewinnanteile keine Kapitaleinkünfte, sondern nichtselbständige
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

