Erbringt ein Vorstand eines Golfclubs an diesen Werbeleistungen (Bewerbung und Betreuung von Mitgliedern, Gästen und Sponsoren und Durchführung von Eventmanaging) mit monatlichen Honorarnoten, so ist dies kein Dienstvertrag, sondern ein Werkvertrag,
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

