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Tausch zur Baulandgestaltung

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/127taxlex-SRa 2021, 322 Heft 9 v. 17.9.2021

Die Immo-ESt Befreiung gem § 30 Abs 2 Z 4 EStG gilt für

reine Grundstückstäusche ohne Ausgleichszahlung

die durch öffentliche Maßnahmen ausgelöst worden sind.

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