Wird eine durch Geschwister geerbte Landwirtschaft in weiterer Folge realgeteilt, so kommt die GrESt-Befreiung gem § 3 Abs 2 GrEStG für die Realteilung einer wirtschaftlichen Einheit nicht zur Anwendung, da das landwirtschaftliche Grundstück und der Wohnungswert (Wohngebäude) zwei
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

