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Abbaurecht als Wirtschaftsgut

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/89taxlex-SRa 2021, 275 Heft 7 und 8 v. 9.7.2021

Bezieht sich ein Abbaurecht auf eine konkrete neue Fläche, so ist dies keine Erweiterung des bestehenden Rechtes, sondern ein neues Wirtschaftsgut.

Die für die Erlangung des Abbaurechtes getätigten Aufwendungen (Umweltverträglichkeitsprüfung, Beratung, Gutachten, Kosten der Bewilligung) sind Anschaffungskosten

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