Eine Nachversteuerung von Gewinnfreibetragswertpapieren iZm einer Betriebsveräußerung kann vermieden werden, wenn die Wertpapiere mitübertragen (mitveräußert) werden und durch den Rechtsnachfolger bis zum Ende der Behaltefrist behalten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

