Die Übernahme von Bürgschaften gegen Haftungsprovision (Euro 600,- pa) führt zu sonstigen Einkünften gem § 29 EStG, wenn keine Beteiligung am allgemeinen Verkehr vorliegt, sondern die Bürgschaften nur für eigene Tochtergesellschaften
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

