Bei einer Gebäudeherstellung durch eine Miteigentümerschaft steht die Herstellerbefreiung dem jeweiligen Miteigentümer aliquot zu.
Eine alleinige Gebäudeherstellung durch einen einzigen Miteigentümer würde entsprechende Verträge
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

