Nur konkrete Reisekostenersätze für einzelne Dienstreisen sind lohnsteuerfrei, nicht aber pauschale monatliche Spesenvergütungen. Soweit diese Dienstreisen abgelten, muss der Arbeitnehmer dafür Werbungskosten geltend machen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

