Der Aufgabegewinn ist zeitpunktbezogen in dem Jahr zu besteuern, in dem die Aufgabehandlungen so weit fortgeschritten sind, dass dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind. Bei einem Handelsbetrieb ist dies der Zeitpunkt des Abverkaufs des .
Der Abverkauf des Warenlagers zählt selbst jedoch zum letzten laufenden Gewinn, wenn der Verkauf an den bisherigen

