Die Abgrenzung zwischen gemischter Schenkung (unentgeltlicher Erwerb) und Kauf (entgeltlicher Erwerb) richtet sich primär nach dem Bereicherungswillen aufgrund des konkreten Sachverhalts.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Die Abgrenzung zwischen gemischter Schenkung (unentgeltlicher Erwerb) und Kauf (entgeltlicher Erwerb) richtet sich primär nach dem Bereicherungswillen aufgrund des konkreten Sachverhalts.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
