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Umwidmung innerhalb von 5 Jahren nach Verkauf

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/74taxlex-SRa 2021, 225 Heft 6 v. 11.6.2021

Erfolgt die Umwidmung erst nach dem Grundverkauf, so ist die ImmoESt zunächst mit 4,2 % zu berechnen. Im Zeitpunkt der Umwidmung ist die Differenz auf die erhöhte ImmoESt (18 %) gem § 30 Abs 4 Z 1 EStG iVm § 295a BAO (rückwirkendes Ereignis) vom Steuerpflichtigen im Rahmen der Veranlagung .

Die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs der späteren Umwidmung mit dem Verkauf ist nach objektiven

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