Auch wenn die konkrete Ausgestaltung von Vorzugsaktien (Vorzugsdividende in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des einbezahlten Kapitals, Garantiezusagen der Mutter-AG an die Vorzugsaktionäre mit Call- und Put-Optionen zum Nominale) wirtschaftlich einem verzinslichen Fremdkapital nahekommt, sind die Dividenden nicht in (steuerpflichtige) Zinsen umzudeuten, da auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise

