Eine Grunderwerbsteuererstattung wegen Eintritt einer auflösenden Bedingung (Auflösung der Lebensgemeinschaft) fällt nicht unter § 17 Abs 1 Z 4 GrEStG. Dieser ist nur ein Korrekturmechanismus für rückgängig gemachte Erwerbe und nicht für Erwerbsvorgänge, die durch Bedingungseintritt aus der Welt geschafft werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

