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Antrag auf aufschiebende Wirkung einer Revision

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/88taxlex-SRa 2021, 227 Heft 6 v. 11.6.2021

Für Anträge auf aufschiebende Wirkung einer Revision an den VwGH ist bis zur Vorlage der Revision noch das BFG zuständig (§ 30 Abs 2 VwGG).

Die aufschiebende Wirkung ist nur bei einem unverhältnismäßigen Nachteil

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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