Wird mit der Veräußerung einer Erfindung gleichzeitig der Betrieb übertragen, so sind grundsätzlich § 38 EStG (Patentverkauf) und § 37 EStG (Betriebsverkauf) erfüllt.
Da § 38 jedoch vorrangig
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

