Auch wenn eine Glasverarbeitungs-GmbH über 15 Jahre nur Verluste erzielt hat (und danach in eine Personengesellschaft umgewandelt wird), liegt keine Liebhaberei vor, wenn die Tätigkeit nicht von Anfang an ohne Aussicht auf Erfolg war, sondern nur ein wirtschaftliches Scheitern
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

