Ist die Gesamtentlohnung (bar + Sachbezug) eines Gesellschafter-Geschäftsführers fremdunüblich überhöht, liegt insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
Die verdeckte Ausschüttung wird vorrangig durch den Sachbezug
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

