Der 25%ige KSt-Zuschlag für bezahlte Beträge ohne Empfängerbenennung erhöht rückwirkend die Jahres-Körperschaftsteuerschuld im Zahlungsjahr.
Anspruchszinsen dürfen gem § 205 Abs 6 BAO allerdings erst für die Zeit nach
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

