Die angemessene Jahresmiete beträgt im Allgemeinen 3 % bis 5 % der Anschaffungs- und Herstellkosten bzw des Verkehrswerts (wenn dieser höher ist).
Kann nachgewiesen werden, dass für die konkrete Immobilie ein gut funktionierender Mietenmarkt besteht, kann die Miete auch niedriger

