Die Zurückbehaltung der Konzernmarkenrechte bei einer Abspaltung des Konzernbetriebs ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die bisherige Bewirtschaftung (Marketingaktivitäten, Maßnahmen zur Erhaltung und Verwertung der Markenrechte) weitgehend unverändert
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

