Überlässt ein Unternehmer einem Leistungsempfänger Räumlichkeiten, welche dieser für den Betrieb eines Gästehauses verwendet, handelt es sich bei der Leistung des überlassenden Unternehmers nicht um eine dem begünstigten Steuersatz unterliegende Vermietung zu Wohnzwecken
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

