Die für die vermietete Lagerhalle in Stahlsystembau beantragte gutachterlich belegte kürzere Nutzungsdauer von 30 Jahren statt 67 Jahren ist nicht anzuerkennen, da
das Gutachten keine hinreichenden Aussagen zur Bauweise enthält und
das Bauunternehmen neben Leichtbauhallen auch Konstruktionen mit langer Nutzungsdauer

