Rechtsanwaltskosten eines Arbeitnehmers für einen arbeitsrechtlichen Prozess gegen den insolventen Arbeitgeber sind Werbungskosten, soweit sie nicht ersetzt werden (im vorliegenden Fall musste der Arbeitnehmer nach dem abgeschlossenen Vergleich seine Prozesskosten selbst tragen).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

