Wird eine Gesellschaft insolvent, obliegt dem Geschäftsführer eine Beweisvorsorge gegen seine mögliche Haftung für nichtentrichtete Abgaben (Lohnsteuer, DB, DZ, Umsatzsteuer), zB durch das Erstellen und Aufbewahren von Ausdrucken.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

