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Beweisvorsorge des Geschäftsführers bei Insolvenzeröffnung

Steuer-RadarVerfahrenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/64taxlex-SRa 2021, 182 Heft 5 v. 14.5.2021

Wird eine Gesellschaft insolvent, obliegt dem Geschäftsführer eine Beweisvorsorge gegen seine mögliche Haftung für nichtentrichtete Abgaben (Lohnsteuer, DB, DZ, Umsatzsteuer), zB durch das Erstellen und Aufbewahren von Ausdrucken.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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