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Umweg wegen Fahrgemeinschaft nicht beruflich veranlasst

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/22taxlex-SRa 2021, 75 Heft 2 v. 17.2.2021

Der Umweg wegen einer Fahrgemeinschaft ist reine Gefälligkeit und nicht beruflich veranlasst. Ein Pkw-Unfall auf der Umwegstrecke ist daher nicht abzugsfähig. Die sozialversicherungsrechtliche Ausnahmebestimmung gem § 175 Abs 2 Z 9 ASVG hat steuerlich keine Bedeutung.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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