Für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist kein Pkw-Sachbezug bzw Privatanteil anzusetzen, wenn
er den betrieblichen Pkw ausschließlich für betriebliche Fahrten nutzt (Nachweis durch Fahrtenbuch) und
Für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist kein Pkw-Sachbezug bzw Privatanteil anzusetzen, wenn
er den betrieblichen Pkw ausschließlich für betriebliche Fahrten nutzt (Nachweis durch Fahrtenbuch) und
