Dienstnehmer mit Firmen-Pkw können kein Pendlerpauschale beanspruchen, auch wenn sie für den Firmen-Pkw einen Kostenersatz in Höhe des Sachbezugswerts leisten.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Dienstnehmer mit Firmen-Pkw können kein Pendlerpauschale beanspruchen, auch wenn sie für den Firmen-Pkw einen Kostenersatz in Höhe des Sachbezugswerts leisten.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
