Die Schenkung von Kommanditanteilen an die Komplementär-GmbH ist gem § 6 Z 14 EStG ein Tausch.
Die Ermittlung des Firmenwerts mit dem siebenfachen Durchschnittsjahresgewinn (abzüglich zwei Drittel des Unternehmerlohns) entspricht dem "menschlichen Erfahrungsgut" bei einem Unternehmen wie der gegenständlichen KG

