Das BFG folgt der Rsp, dass eine Grundfläche über 1.000 m2 hinaus im Regelfall nicht der Hauptwohnsitzbefreiung zugänglich ist. Dies gilt auch im ländlichen Bereich.
Der steuerpflichtige Grundanteil ist nach dem Sachwertverhältnis
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

