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Schifffahrtsbeteiligung

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Hubertaxlex-SRa 2021/6taxlex-SRa 2021, 39 Heft 1 v. 26.1.2021

Die Beteiligung an einer deutschen Schifffahrts-Kommanditgesellschaft ist nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt (§ 21 BAO) keine Mitunternehmerbeteiligung, sondern einer typischen stillen Beteiligung vergleichbar.

Ausschlaggebend sind die fehlende wirtschaftliche Beteiligung am Firmenwert

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