Die Vorsteuerberichtigung für eine mit Vorsteuerabzug ab 2004 angeschaffte, vermietete Wohnung ist für das Jahr der objektiven Beendigung der Vermietung vorzunehmen.
Im vorliegenden Fall kündigte der Mieter 2011, gab der Vermieter einen Verkaufsauftrag an eine Maklerin 2012 und erfolgte der Verkauf tatsächlich 2014.

