Die vorübergehende Duldung einer Grundstücksinanspruchnahme zum Zweck eines Straßenbaus ist eine Dienstbarkeit, da der Vertragszweck nicht der bloße Gebrauch des Grundstückes ist (typisch für Bestandsvertrag), sondern eine vorübergehende und begrenzte Nutzung für einen ganz bestimmten Zweck (Straßenbau).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

