Die hohe Gewinnbeteiligung der stillen Gesellschafter an der GmbH erscheint plausibel, da die der GmbH gehörenden Vertriebsrechte jederzeit entzogen hätten werden können (und damit keinen eigenen Wert hatten) und die ertragbringende Fortführung des Betriebes ohne die Kontakte der stillen Gesellschafterin nicht möglich gewesen wäre.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

