Für die höhere Immo-ESt-Pauschalbesteuerung (18 % statt 4,2 % des Verkaufserlöses) sind alle erstmaligen Baulandwidmungen nach 1987 relevant:
Dies kann auch eine Sonderwidmung sein, zB Einkaufszentrum.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

