Die GrESt-Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke außerhalb des begünstigten Anwendungsbereichs (§ 4 Abs 2: Familienkreis gem § 26a GGG, Erbschaft, Umgründung) ist der gemeine Wert
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

