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Erfolgsgarantie statt Bürgschaft

Steuer-RadarGebührenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2021/152taxlex-SRa 2021, 387 Heft 11 v. 12.11.2021

Erfolgsgarantie und Bürgschaft sind Unterarten des Garantievertrags. Gebührenpflichtig ist jedoch nur die Bürgschaft.

Da der Garant im vorliegenden Fall nicht nur für die Leistungspflichten der Pächterin gehaftet (Bürgschaft), sondern die Einhaltung sämtlicher Pflichten aus dem Vertrag garantiert

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