Gem OECD-Muster-Abkommen, dem auch das DBA Slowenien folgt, sind "Ruhegehälter" im Ansässigkeitsstaat des Empfängers zu besteuern. Da der Pensionsempfänger mittlerweile in Österreich ansässig ist, hat Österreich das Besteuerungsrecht an der slowenischen Pension.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

