Das durch eine GmbH (Tankstelle und gewerbliche Vermietung) errichtete Schwimmbecken, welches durch den Gesellschafter und seine nahen Angehörigen genutzt wird (eine Nutzung durch Dienstnehmer ist unplausibel), stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung bereits im Zeitpunkt der Errichtung in Höhe der Errichtungskosten
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

