Eine 10%ige Anteilsveräußerung ist auch dann keine wesentliche Änderung der Eigentümerstruktur, wenn sich zeitgleich die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse am Veräußerer (Privatstiftung mit neuen wirtschaftlich Berechtigten) geändert haben.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

