Ein 20%iger Kommanditanteil an einer Apotheke stellt nach Pensionsantritt des Apothekers (2010) nur mehr eine kapitalistische Kommanditbeteiligung dar, da die Geschäftsführung ab diesem Zeitpunkt ausschließlich durch den Komplementär wahrgenommen wurde und der 20%ige Kommanditist keine weitere wesentliche Mitwirkung am Betrieb darlegen konnte.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

